GG: Art 20  

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Diskussion

PaulPaul, 2008/11/21 18:01

so einfach ist das mit dem staatsstreich…ha!

Michael ReuterMichael Reuter, 2008/11/29 14:22

Jetzt müsste nur noch „ich“ definiert werden.

mirimiri, 2009/03/23 16:27

was soll so ein Scheiß?!

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GG: Art 20  

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.eine absolute Monarchie.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der König bin ich.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Vorschlag anzeigen · 2008/11/21 18:00 · Paul
gesetze/original/gg/art_20.txt · Zuletzt geändert: 2008/11/01 12:00 von michitux
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