GG: Art 8  

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

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GG: Art 8  

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohnemit Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

3 Kommentare · Vorschlag anzeigen · 2008/11/20 10:15 · Sammy
gesetze/original/gg/art_8.txt · Zuletzt geändert: 2008/11/01 12:00 von michitux
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