Vorschlag von Sammy

GG: Art 16  

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. DerDer Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten,tritt ein wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.dem Staat schadet.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Diskussion

MatthiasMatthias, 2008/11/21 10:47

Das ist aber eine etwas bedenkliche Schrankenregelung… Dem Staat schaden tut ja schon jeder direkt, der Steuern hinterzieht. Nach diesem Art. dürften die ganzen Liechtenstein Leute alle ihre Staatsbürgerschaft abgeben.. Ist vielleicht ein bisschen hart :)

SammySammy, 2008/11/21 13:28

Das ist aber genau die Maßnahme, die diese Leute verdient haben. Genauso die Leute, die die Arbeiterschaft gegeneinander ausspielen möchten, in dem sie die Produktionsstääten ins Ausland verlagern.

Diese Leute brauchen dann auch keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr. Aber wer braucht die schon?

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gesetze/vorschlag/baynado/gg/art_16.txt · Zuletzt geändert: 2008/11/20 10:37 von baynado
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