Vorschlag von Sammy

GG: Art 38  

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Fraktionszwänge sind illegal

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Diskussion

PaulPaul, 2008/11/20 15:37

hehe sehr gut

MatthiasMatthias, 2008/11/21 10:45

:)

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TPRCH
gesetze/vorschlag/baynado/gg/art_38.txt · Zuletzt geändert: 2008/11/20 10:48 von baynado
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